Allgemeine Geschäftsbedingungen YesHugo

Allgemeine Geschäftsbedingungen YesHugo B.V.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Curious Inc Holding B.V. und ihrer Tochtergesellschaften, darunter Dation B.V., YesHugo B.V. und Curious Inc B.V., alle ansässig in Enschede (Ov.).

Inhaltsverzeichnis

  • Artikel 1 – Definitionen
  • Artikel 2 – Geltungsbereich der Bedingungen / Allgemeines
  • Artikel 3 – Angebote und Zustandekommen des Vertrags
  • Artikel 4 – Dienstleistung
  • Artikel 5 – Lieferung und Lieferfristen
  • Artikel 6 – Überwachung von Produkten
  • Artikel 7 – Preis und Zahlungsweise
  • Artikel 8 – Pflichten des Kunden
  • Artikel 9 – Aussetzung (zur Verrechnung) und Verrechnung
  • Artikel 10 – Haftung
  • Artikel 11 – Höhere Gewalt
  • Artikel 12 – Eigentumsvorbehalt
  • Artikel 13 – Beschwerdeverfahren
  • Artikel 14 – Widerrufsrecht
  • Artikel 15 – Dauer und Beendigung des Vertrags
  • Artikel 16 – Geistiges Eigentum
  • Artikel 17 – Datenschutz
  • Artikel 18 – Geheimhaltung
  • Artikel 19 – Sonstiges
  • Artikel 20 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Artikel 1 – Definitionen

Die folgenden Definitionen haben in diesen Bedingungen die folgende Bedeutung:

  • Anlage – eine Anlage oder ein Schema, das zu der Vereinbarung Yeshugo B.V. (Teil von Curious Inc Holding B.V.) gehört;
  • Kunde – die natürliche oder juristische Person, die mit Yeshugo B.V. eine Vereinbarung über die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen eingeht;
  • Vereinbarung – die Vereinbarung zwischen Yeshugo B.V. und dem Kunden über Monitoring-Produkte, Hardware und Telematik-Lösungen zum Zwecke der Überwachung und Registrierung;
  • Partei(en) – entweder Yeshugo B.V. oder der Kunde, oder Yeshugo B.V. und der Kunde gemeinsam;
  • Bedingungen – diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Artikel 2 – Geltungsbereich der Bedingungen / Allgemeines

1. Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe, Angebote, Offerten, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen, Verhandlungen und (vor-)vertraglichen Rechtsbeziehungen jeglicher Art und Bezeichnung von und/oder mit Yeshugo B.V. sowie für alle Vereinbarungen mit Anlagen.

2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

3. Die Anwendbarkeit von Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.

Artikel 3 – Angebote und Zustandekommen des Vertrags

1. Alle Angebote, Offerten oder andere Äußerungen von Yeshugo B.V. sind freibleibend und gelten für 14 Tage, sofern nicht anders von Yeshugo B.V. angegeben. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot sind für Yeshugo B.V. nicht bindend.

2. Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Daten ein, auf denen Yeshugo B.V. ihr Angebot und/oder ihre Offerte basiert.

3. Yeshugo B.V. behält sich das Recht vor, Bestellungen und/oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Zusätzlich zu anderen (gesetzlichen) Möglichkeiten des Zustandekommens einer Vereinbarung kommt eine Vereinbarung auch dann zustande, wenn Yeshugo B.V. Sachen liefert und/oder Dienstleistungen erbringt, welcher Art und unter welcher Bezeichnung auch immer.

5. Zwischen dem Kunden und der Person, die aufgrund irgendeines Rechtsverhältnisses zu Yeshugo B.V. den Auftrag tatsächlich ausführt oder daran beteiligt ist, Produkte liefert und/oder Dienstleistungen erbringt, kommt niemals eine Vereinbarung zustande, auch nicht, wenn der Auftrag im Hinblick auf die Ausführung durch die in Artikel 7:404 BW genannte Person erteilt wird. Alle Aufträge werden unter Ausschluss der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 BW angenommen.

Artikel 4 – Dienstleistung

1. Alle Dienstleistungen von Yeshugo B.V. werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung erbracht. Yeshugo B.V. garantiert nicht, dass die Dienstleistungen ununterbrochen und/oder fehlerfrei sind, noch gibt sie eine Garantie in Bezug auf das Ergebnis, das möglicherweise durch die Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen von Yeshugo B.V. erzielt wird. Der Kunde nutzt die Produkte und/oder Dienstleistungen von Yeshugo B.V. auf eigenes Risiko.

2. Yeshugo B.V. ist berechtigt, bei der Lieferung von Produkten und/oder der Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art und Bezeichnung Dritte einzuschalten.

3. Die Verwendung eines von Yeshugo B.V. abgegebenen Ratschlags erfolgt stets auf Rechnung und Risiko des Kunden.

Artikel 5 – Lieferung und Lieferfristen

1. Yeshugo B.V. ist bestrebt, die Lieferung der vereinbarten Waren und/oder Dienstleistungen an dem vereinbarten Lieferdatum stattfinden zu lassen. Alle vereinbarten Lieferdaten gelten als Richtdaten. Diese vereinbarten Lieferdaten oder anderweitig von Yeshugo B.V. genannten Fristen sind niemals endgültige Fristen im Sinne von Artikel 6:83 BW, es sei denn, Yeshugo B.V. hat dies eindeutig schriftlich bestätigt.

2. Die bloße Überschreitung einer von Yeshugo B.V. genannten oder zwischen den Parteien vereinbarten (Liefer-)Frist durch Yeshugo B.V. setzt Yeshugo B.V. nicht in Verzug. Bei Überschreitung einer Frist muss der Kunde Yeshugo B.V. schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung ihrer Verpflichtungen setzen.

3. Yeshugo B.V. ist jederzeit berechtigt, ihre Waren und/oder Dienstleistungen in Teilen zu liefern.

4. Yeshugo B.V. liefert ihre Sachen ab Werk Enschede gemäß Incoterms 2010. Das Risiko von unter anderem Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Nutzung, fehlerhafter Nutzung und Missbrauch der Produkte geht von Yeshugo B.V. auf den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung über, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Auch wenn Yeshugo B.V. den Versand oder Transport der Sachen zum Kunden regelt, geht das Risiko ab dem Zeitpunkt über, an dem die Sachen das Gelände von Yeshugo B.V. in Enschede verlassen und dem Versender und/oder Transporteur angeboten werden. Auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, haftet der Kunde für alle Schäden, die mit dem Transport zusammenhängen oder während des Transports entstehen, aus welchem Grund auch immer. Der Kunde hat sich gegen dieses Risiko ausreichend zu versichern.

Artikel 6 – Überwachung von Produkten

5. Das Eigentum an Monitoring-Produkten verbleibt immer bei Yeshugo B.V. oder der mit Yeshugo B.V. verbundenen (juristischen) Person, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

6. Yeshugo B.V. ist jederzeit berechtigt, die Monitoring-Produkte zu ersetzen, anzupassen, (aus der Ferne) neu einzustellen oder die Einstellungen zu ändern, es sei denn, Yeshugo B.V. hat (aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung) das Eigentum an den Monitoring-Produkten übertragen. Wenn der Kunde das Eigentum an den Monitoring-Produkten erworben hat, aber Anfragen von Yeshugo B.V. zur Neueinstellung, Änderung und/oder Aktualisierung dieser Produkte nicht nachkommt, haftet Yeshugo B.V. nicht (mehr) gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Monitoring-Produkts.

7. Yeshugo B.V. ist berechtigt, ein anderes Monitoring-Produkt zu liefern, um die Funktionsweise eines Monitoring-Produkts zu testen, und der Kunde wird Yeshugo B.V. die hierfür erforderliche Unterstützung gewähren.

8. Der Kunde ist verpflichtet, die von Yeshugo B.V. zur Verfügung gestellten Monitoring-Produkte selbst gegen unbefugte Nutzung, Diebstahl und Beschädigung zu versichern. Schäden, Kosten und (Rechts-)Ansprüche, die aus unbefugter Nutzung, Diebstahl oder Beschädigung entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

9. Unbeschadet des Eigentumsvorbehalts in Artikel 12 hat Yeshugo B.V., wenn der Kunde einer Verpflichtung gegenüber Yeshugo B.V. nicht nachkommt, das Recht auf Herausgabe der zur Verfügung gestellten Monitoring-Produkte, und der Kunde ist verpflichtet, auf erste Anfrage von Yeshugo B.V. uneingeschränkte Unterstützung zu leisten.

Artikel 7 – Preis und Zahlungsweise

1. Alle in den Angeboten, Offerten, Aufträgen, dem Vertrag oder anderweitig von Yeshugo B.V. genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer Steuern.

2. Wenn keine Preise vereinbart wurden, werden die Arbeiten auf der Grundlage der üblichen Tarife von Yeshugo B.V. für die Lieferung solcher Produkte und/oder Dienstleistungen vergütet, und in Ermangelung dessen auf der Grundlage der preisbestimmenden Faktoren von Yeshugo B.V., so dass die Vergütung mindestens kostendeckend ist.

3. Ein von dem Kunden Yeshugo B.V. mitgeteiltes Budget gilt nicht als ein fester Preis, der zwischen dem Kunden und Yeshugo B.V. vereinbart wurde, es sei denn, Yeshugo B.V. hat ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass dies der Fall ist.

4. Wenn sich nach Abschluss des Vertrags die Preise für Materialien, Rohstoffe, Halbzeuge, Löhne, Steuern, Wechselkurse oder andere Faktoren ändern, die die Preise der Waren oder Dienstleistungen mitbestimmen, ist Yeshugo B.V. berechtigt, diese Änderung(en) dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5. Wenn periodische Zahlungsverpflichtungen des Kunden bestehen, ist Yeshugo B.V. berechtigt, ihre Tarife mit einer Frist von 30 Tagen anzupassen. Wenn der Kunde dieser Preisänderung nicht zustimmen möchte, ist er berechtigt, den Vertrag schriftlich zu dem Datum zu kündigen, an dem die Preisänderung in Kraft tritt. In Ermangelung einer schriftlichen Kündigung des Kunden wird davon ausgegangen, dass der Kunde dieser Preisänderung zugestimmt hat. Die Preisänderung tritt an dem von Yeshugo B.V. angegebenen Datum in Kraft oder wenn Yeshugo B.V. die Preisänderung in Rechnung stellt.

6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erstattet der Kunde Yeshugo B.V. alle Kosten im Zusammenhang mit Versand und Transport, einschließlich Versicherungsprämien, Kosten und/oder Einfuhrzölle.

7. Der Kunde ist nicht berechtigt, in Raten zu zahlen.

8. Durch den Kunden geleistete Zahlungen werden stets zuerst auf alle geschuldeten Kosten, dann auf die geschuldeten Zinsen und schließlich stets auf die längste offene Rechnung(en) angerechnet, auch wenn der Kunde mitteilt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

9. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto von Yeshugo B.V.. Zahlungsfristen des Kunden gegenüber Yeshugo B.V. sind Verfallfristen.

10. Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich an Yeshugo B.V. zu richten. Wenn nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben werden, erlischt das Recht, Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung zu erheben.

11. Im Falle eines der in Artikel 14 Absatz 5 dieser Bedingungen genannten Umstände sind die Forderungen von Yeshugo B.V. und alle Verpflichtungen des Kunden gegenüber Yeshugo B.V. sofort fällig.

12. Wenn der Kunde die fälligen Beträge nicht rechtzeitig bezahlt, schuldet der Kunde ohne vorherige Mahnung oder Inverzugsetzung die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a BW auf den ausstehenden Betrag sowie die Erstattung der außergerichtlichen Kosten, die Yeshugo B.V. infolgedessen gemäß Artikel 6:96 Absatz 1 Buchstabe c BW entstanden sind.

13. Yeshugo B.V. ist berechtigt, jederzeit von dem Kunden eine Sicherheitsleistung zur Erfüllung der dem Kunden obliegenden Verpflichtungen aus diesen Bedingungen und dem Vertrag zu verlangen.

Artikel 8 – Verpflichtungen des Kunden

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen aus den Bedingungen oder dem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung von Yeshugo B.V. an einen Dritten zu verkaufen und/oder zu übertragen. Dieser Bestimmung kommt sowohl schuld- als auch sachenrechtliche Wirkung zu.

2. Der Kunde wird die Dienstleistungen und Produkte sorgfältig und als ein ordentlicher Kaufmann in Übereinstimmung mit dem Vertrag, diesen Bedingungen und den geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen. Jede Nutzung der Dienstleistungen und Produkte durch den Kunden, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt, ist verboten. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einrichtung und Nutzung der von ihm benötigten Hardware und Software, um die von Yeshugo B.V. zur Verfügung gestellte Software, Programme, Dienstleistungen und dergleichen nutzen zu können.

3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Daten und Informationen, die Yeshugo B.V. für die Ausführung des von dem Kunden erteilten Auftrags benötigt, in der von Yeshugo B.V. gewünschten Form an Yeshugo B.V. zu übermitteln.

4. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 7 Absatz 3 dieser Bedingungen nicht oder nur teilweise nachkommt, ist er verpflichtet, die Kosten, die Yeshugo B.V. entstanden sind, und/oder den Schaden, den Yeshugo B.V. durch diese Verzögerung erleidet oder erlitten hat, zu ersetzen.

5. Der Kunde ist jederzeit auf eigene Rechnung und Gefahr für die (technische) Umgebung und Umgebungsstruktur verantwortlich und selbst verantwortlich für deren Einrichtung und die darin getroffenen Entscheidungen. So ist und bleibt der Kunde selbst verantwortlich für die Nutzung und die Anwendung von Geräten, Software, Monitoring-Produkten, Sachen und der von Yeshugo B.V. zu erbringenden Dienstleistungen sowie für die Kontroll- und Sicherheitsverfahren und eine angemessene Nutzung der Software.

6. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Schulung seines Personals, das die Dienstleistungen und/oder Produkte von Yeshugo B.V. nutzt.

7. Der Kunde garantiert, dass die von ihm an Yeshugo B.V. übermittelten Informationen und Daten keine Rechte Dritter verletzen, aus welchem Grund auch immer. Der Kunde stellt Yeshugo B.V. von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Bearbeitung beruhen, dass die vorgenannten Informationen und Daten ein Recht dieser Dritten verletzen. Hierunter fallen auch, aber nicht beschränkt auf: Ansprüche aufgrund eines geistigen Eigentumsrechts, Ansprüche aufgrund von Datenschutzgesetzen oder Ansprüche, die mit anderen rechtswidrigen Handlungen gegenüber Dritten zusammenhängen. Um eventuelle Haftungen gegenüber Dritten zu vermeiden oder die Folgen davon zu begrenzen, ist Yeshugo B.V. jederzeit berechtigt, Maßnahmen in Bezug auf ein Handeln oder Unterlassen von oder auf Risiko des Kunden zu treffen. Der Kunde ist verpflichtet, auf erste schriftliche Anfrage von Yeshugo B.V. Informationen zu entfernen, andernfalls ist Yeshugo B.V. berechtigt, den Zugang zu den Computer- und Informationssystemen, Software und/oder Monitoring-Produkten unmöglich zu machen.

8. Es ist dem Kunden nicht gestattet, gegenüber Yeshugo B.V. ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht auf Rücknahme in Bezug auf von Yeshugo B.V. gelieferte Waren auszuüben.

9. Der Kunde darf die Produkte und/oder Dienstleistungen nur gemäß den Verhaltensregeln verwenden, die Yeshugo B.V. dem Kunden zur Verfügung stellt.

Artikel 9 – Aussetzung (zur Verrechnung) und Verrechnung

1. Yeshugo B.V. ist jederzeit berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen (zur Verrechnung) und/oder zu verrechnen, wenn der Kunde eine oder mehrere seiner Verpflichtungen, die in diesen Bedingungen und/oder im Vertrag und/oder andere Verpflichtungen gegenüber Yeshugo B.V. genannt sind, nicht erfüllt oder diesen nicht nachkommt, ohne dem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein.

2. Zusätzlich zu den Bestimmungen in Artikel 8 Absatz 1 dieser Bedingungen hat Yeshugo B.V. das Recht, ihre Dienstleistungen zu beenden, Informationssysteme eines Kunden (vorübergehend) außer Betrieb zu setzen und/oder dem Kunden den Zugang zu den Computer- und/oder Informationssystemen und/oder den Monitoring-Produkten zu verweigern, wenn der Kunde eine oder mehrere seiner Verpflichtungen, die in diesen Bedingungen und/oder in dem von den Parteien geschlossenen Vertrag genannt sind, nicht erfüllt oder diesen nicht nachkommt.

3. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Yeshugo B.V. die Ausführung der Teile, die zu einer späteren Phase gehören, aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.

4. Ein Anspruch auf Aussetzung, Verrechnung und/oder Aussetzung zur Verrechnung durch oder im Namen des Kunden aus welchem Grund auch immer ist ausgeschlossen.

Artikel 10 – Haftung

1. Die (gesetzliche) Haftung von Yeshugo B.V. gegenüber dem Kunden ist auf einen Betrag in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Sache(n) und/oder Dienstleistung(en) beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Yeshugo B.V. vor.

2. Die (gesetzliche) Haftung von Yeshugo B.V. ist in dem Fall, dass der Vertrag länger als sechs Monate dauert, auf den Betrag beschränkt, der in den vorangegangenen drei (3) Monaten dem Kunden in Rechnung gestellt wurde. Die gesamte (gesetzliche) Haftung von Yeshugo B.V. beträgt in allen Fällen niemals mehr als EUR 10.000,- und niemals mehr als den Betrag, der von der Betriebshaftpflichtversicherung im jeweiligen Fall ausgezahlt wird.

3. In keinem Fall haften Yeshugo B.V., noch ihre Geschäftsführer, Mitarbeiter, Partner, verbundenen (juristischen) Personen, Lieferanten für indirekte und/oder Folgeschäden. Unter indirekten Schäden werden unter anderem, aber nicht beschränkt auf Folgendes verstanden: entgangener Gewinn, entgangene Umsätze und entgangene Einsparungen, Rechtskosten, Schäden infolge von Datenverlust und verstümmelte Daten. Yeshugo B.V. haftet niemals für (Folgen von) Personenschäden oder Tod.

4. Wenn Yeshugo B.V. eine dritte Partei (einschließlich Hilfspersonen) einsetzt, haftet sie nicht für die Mängel dieser dritten Partei und die Schäden, die sich daraus möglicherweise ergeben. Ebenso wenig haftet Yeshugo B.V. für die Mängel und eventuelle Schäden, die aus der Verwendung von Hilfsmitteln entstehen.

5. Der Kunde hat alle zumutbaren Maßnahmen zur Begrenzung seines Schadens zu ergreifen. In diesem Zusammenhang hat der Kunde in Verträgen mit seinen Abnehmern/Dritten eine angemessene Haftungsbeschränkung aufzunehmen.

6. Die Haftung von Yeshugo B.V. wegen zurechenbarer Nichterfüllung des Vertrags oder einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden entsteht erst nach Ablauf einer angemessenen Frist, die der Kunde dem Verarbeiter schriftlich mitgeteilt hat und mit der Yeshugo B.V. in Verzug gesetzt wurde, und wenn Yeshugo B.V. auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin zurechenbar in Verzug bleibt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Yeshugo B.V. in die Lage versetzt wird, angemessen zu reagieren bzw. zu handeln.

7. Der Kunde stellt Yeshugo B.V. von allen Verlusten, Schäden, Kosten, Haftungen, (Rechts-)Ansprüchen und/oder anderen Ansprüchen gegenüber oder von Dritten frei, einschließlich (Rechts-)Ansprüchen im Zusammenhang mit Tod oder schwerer Körperverletzung einer Person (einschließlich Mitarbeitern des Kunden) oder für Verluste oder Schäden an Eigentum, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Ansprüche eine (direkte) Folge einer Pflichtverletzung von Yeshugo B.V. bei der Ausführung dieser Verarbeitungsvereinbarung sind.

Artikel 11 – Höhere Gewalt

1. Yeshugo B.V. ist nicht zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen oder aus dem Vertrag verpflichtet, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird. Dies gilt auch, wenn die höhere Gewalt aus einem Umstand resultiert, der eintritt, nachdem Yeshugo B.V. ihre Verpflichtung gegenüber dem Kunden hätte erfüllen müssen. Unter höherer Gewalt wird zusätzlich zu dem, was darunter aufgrund von (Auslegung) von Artikel 6:75 BW verstanden wird, unter anderem verstanden: Streiks, Aufruhr, Störungen in der ICT-Infrastruktur, Denial-of-Service-Angriffe, die Mängel oder Verzögerungen von Arbeiten und/oder Lieferungen Dritter und andere Ereignisse, aufgrund derer Yeshugo B.V. billigerweise nicht zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in der Lage erachtet werden kann.

2. Dauert die Situation höherer Gewalt, wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben, länger als neunzig (90) Tage, hat jede der Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Das, was aufgrund des Vertrags bereits geleistet wurde, wird in diesem Fall anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander noch etwas schulden oder Anspruch auf Schadensersatz und/oder Entschädigung haben.

Artikel 12 – Eigentumsvorbehalt

1. Soweit die Parteien vereinbart haben, dass Yeshugo B.V. Waren in das Eigentum des Kunden überträgt, bleiben die gelieferten Waren ausschließlich Eigentum von Yeshugo B.V., bis der Kunde alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen gegenüber Yeshugo B.V. erfüllt hat, soweit sich diese Verpflichtungen auf die Gegenleistung für die von Yeshugo B.V. zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen beziehen. Unter diesen Verpflichtungen werden ausdrücklich die Zahlungsverpflichtungen des Kunden verstanden. Auf Software und die Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum gewährt Yeshugo B.V. ausschließlich Nutzungsrechte. Diese überträgt sie nicht in das Eigentum, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Quellcode und Sourcecode bleiben immer im Besitz/Eigentum von Yeshugo B.V.

2. Es ist Yeshugo B.V. gestattet, im Rahmen des Vertrags erworbene oder generierte Sachen, Produkte, Vermögensrechte, Daten, Datenbanken, Software und Lizenzen unter sich zu behalten, trotz einer bestehenden Verpflichtung zur Übertragung oder Herausgabe, die nur besteht, wenn die Parteien dazu eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen haben, bis der Kunde vollständig seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.

3. Lizenz- und/oder Nutzungsrechte werden dem Kunden unter der Bedingung gewährt, dass der Kunde alle fälligen Beträge bezahlt hat. Im Falle von periodischen Zahlungsverpflichtungen stehen dem Kunden nur Lizenz- und/oder Nutzungsrechte während des Zeitraums zu, in dem der Kunde nicht mit seinen (periodischen) Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.

Artikel 13 – Beschwerdeverfahren

1. Beanstandungen in Bezug auf die von Yeshugo B.V. gelieferten Waren oder Dienstleistungen sind vom Kunden so schnell wie möglich, jedoch in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Kunde hiermit bekannt war oder hätte sein können, mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen alle Ansprüche und sonstigen Befugnisse des Kunden gegenüber Yeshugo B.V.

2. Der Kunde muss innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Anspruch gemäß Artikel 12 Absatz 1 dieser Bedingungen hätte gemeldet werden müssen, ein (gerichtliches) Verfahren gegen Yeshugo B.V. eingeleitet haben, andernfalls verfällt das Recht des Kunden, gegen Yeshugo B.V. Rechtsansprüche geltend zu machen, die sich aus der Beanstandung ergeben oder damit zusammenhängen.

3. Ab dem 15. Februar 2016 ist es für Verbraucher in der EU auch möglich, Beschwerden über die ODR-Plattform der Europäischen Kommission einzureichen.

Artikel 14 – Widerrufsrecht

  1. Bei der Erbringung von Dienstleistungen hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von mindestens 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu widerrufen.
  2. Nach dieser Mitteilung hat der Kunde weitere 14 Tage Zeit, das Produkt tatsächlich zurückzusenden. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, kann er erwarten, dass der gesamte Bestellbetrag einschließlich Versandkosten innerhalb von 14 Tagen nach der Rücksendemitteilung erstattet wird.
  3. Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, richtet sich der Verbraucher nach den angemessenen und deutlichen Anweisungen, die der Unternehmer im Angebot und/oder spätestens bei der Lieferung erteilt hat.
  4. Die Kosten für eine Rücksendung trägt der Verbraucher selbst.

Artikel 15 – Dauer und Beendigung des Vertrags

1. Der Vertrag wird für die im Vertrag festgelegte Dauer geschlossen. Sofern im Vertrag keine Laufzeit angegeben ist, wird der Vertrag für eine Laufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags geschlossen.

2. Sofern die Parteien im Vertrag nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um aufeinanderfolgende Zeiträume, die der Laufzeit des Vertrags gemäß Artikel 14 Absatz 1 dieser Bedingungen entsprechen. Der befristete Vertrag kann jeweils unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

3. Es ist dem Kunden nicht gestattet, einen befristeten Vertrag vorzeitig zu kündigen, es sei denn, dies erfolgt aufgrund einer Preisänderung gemäß Artikel 7 Absatz

4 dieser Bedingungen oder wenn Yeshugo B.V. ausdrücklich schriftlich bestätigt hat, dass der befristete Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann.

5. Soweit ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, kann der Kunde diesen Vertrag auf unbestimmte Zeit nur unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten kündigen. Yeshugo B.V. kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Monaten kündigen. Yeshugo B.V. ist aufgrund der Kündigung niemals zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

6. Yeshugo B.V. hat das Recht, den Vertrag zusätzlich zu den gesetzlichen Möglichkeiten der Auflösung mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn – der Kunde einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt hat oder ihm dieser gewährt wurde; – der Kunde einen Insolvenzantrag gestellt hat, ein Dritter den Insolvenzantrag des Kunden gestellt hat und/oder wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde; – der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einstellen lässt; – das Unternehmen des Kunden liquidiert wird; – Yeshugo B.V. nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt geworden sind, die Yeshugo B.V. zu der begründeten Annahme veranlassen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird; – Yeshugo B.V. den Kunden aufgefordert hat, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten, und diese Sicherheit trotz einer ersten Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen durch Yeshugo B.V. ausbleibt oder unzureichend ist;

7. Wenn Yeshugo B.V. zur Auflösung berechtigt ist, sind auch alle vom Kunden an Yeshugo B.V. geschuldeten Beträge sofort fällig.

8. Yeshugo B.V. ist aufgrund einer von ihr gemäß Artikel 12 Absatz 5 dieser Bedingungen vorgenommenen Auflösung niemals zur Zahlung von Schadensersatz und/oder zur Vornahme von Rückabwicklungsverpflichtungen verpflichtet.

9. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn über das Vermögen von Yeshugo B.V. das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Yeshugo B.V. ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat und/oder das Unternehmen von Yeshugo B.V. liquidiert wird.

10. Im Falle der Beendigung des Vertrags durch den Kunden, unabhängig vom Grund, hat Yeshugo B.V. zusätzlich zu dem Recht, die vereinbarte Vergütung, Zinsen und außergerichtliche Kosten zu fordern, und unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz das Recht: – unmittelbar nach Beendigung des Vertrags die von ihr bereitgestellten (personenbezogenen) Daten und/oder Codes zurückzunehmen; – eine Entschädigung zur Deckung der Beendigungskosten zu berechnen, die ihr infolgedessen entstanden sind oder entstehen werden;

Artikel 16 – Geistiges Eigentum

1. Alle Rechte des geistigen Eigentums an den aufgrund des Vertrags entwickelten und/oder dem Kunden zur Verfügung gestellten Produkten, Inhalten, Software, Quellcode, Sourcode-Datenbanken, Datendateien, Angeboten, Entwürfen, Websites oder anderem (vorbereitenden) Material liegen ausschließlich bei Yeshugo B.V. oder den mit ihr verbundenen (juristischen) Personen.

2. Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte (Lizenzen) und Befugnisse, die in diesen Bedingungen oder anderweitig ausdrücklich gewährt werden, und im Übrigen wird er die Software oder andere Materialien nicht vervielfältigen und Kopien erstellen. Diese Nutzungsrechte (Lizenzen) sind nicht exklusiv und nicht übertragbar. Der Kunde darf keine Unterlizenzen vergeben.

3. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Kunde abweichend von Absatz 1 ein oder mehrere Rechte des geistigen Eigentums erwirbt, erfolgt diese Übertragung nur durch eine gesonderte Urkunde zur Übertragung dieses Rechts des geistigen Eigentums zwischen den Parteien. Es steht Yeshugo B.V. frei, allgemeine Konzepte, Gedanken, Entwicklungen und Ideen ohne Einschränkung für andere Zwecke zu verwenden, sowohl für sich selbst als auch für Dritte.

4. Der Kunde ist sich bewusst, dass die zur Verfügung gestellte Software, Ausrüstung und andere Materialien vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Yeshugo B.V. oder deren Lizenzgebern enthalten. Der Kunde verpflichtet sich, diese Software, Ausrüstung und Materialien geheim zu halten, sie nicht an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung zu überlassen und sie nur für den Zweck zu verwenden, für den sie ihm zur Verfügung gestellt wurden. Zu Dritten gehören auch alle Personen, die in der Organisation des Kunden tätig sind und die die Software, Ausrüstung und/oder andere Materialien nicht notwendigerweise verwenden müssen.

5. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums aus der Software, Ausrüstung oder den Materialien zu entfernen oder zu ändern, einschließlich Hinweisen auf den vertraulichen Charakter und die Geheimhaltung der Software.

6. Es ist dem Kunden nicht gestattet, in irgendeiner Weise zu versuchen, den Quellcode, andere Codes, zugrunde liegende Strukturen, Ideen und/oder Algorithmen von Rechten des geistigen Eigentums, Know-how, von der von Yeshugo B.V. zur Verfügung gestellten Software und/oder Software oder anderen Daten zu entdecken, zu verbessern, zu dekompilieren, zu disassemblieren und/oder zu ändern, im weitesten Sinne des Wortes.

7. Der Kunde darf Rechte des geistigen Eigentums von Yeshugo B.V. nicht vermarkten, veröffentlichen, bewerben, vermieten, vertreiben, mit einem beschränkten Recht belasten, übertragen, kombinieren und/oder auf andere Weise nutzen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Yeshugo B.V.

8. Yeshugo B.V. darf technische Maßnahmen zum Schutz der Software ergreifen. Wenn Yeshugo B.V. die Software durch technische Schutzmaßnahmen gesichert hat, ist es dem Kunden nicht gestattet, diese Sicherung zu entfernen oder zu umgehen.

9. Yeshugo B.V. ist berechtigt, Fehler in der von ihr zur Verfügung gestellten Software zu beheben, unter anderem, wenn die Software nicht den von Yeshugo B.V. schriftlich bekannt gemachten funktionalen Spezifikationen und, im Falle der Entwicklung von kundenspezifischer Software, den ausdrücklich vereinbarten funktionalen Spezifikationen entspricht. Yeshugo B.V. ist jederzeit berechtigt, Verbesserungen vorzunehmen und/oder Funktionalitäten in der von ihr zur Verfügung gestellten Software hinzuzufügen, sofern dadurch keine bestehenden Funktionalitäten verloren gehen.

10. Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Ausrüstung, Software oder Materialien an Yeshugo B.V. zum Zwecke der Nutzung oder Bearbeitung entgegenstehen, und Yeshugo B.V. wird den Lieferanten gegen jede Klage verteidigen, die auf der Behauptung beruht, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung oder Bearbeitung ein Recht Dritter verletzt.

Artikel 17 – Datenschutz

1. Die Verantwortung für die personenbezogenen Daten, die mit der Nutzung von durch Yeshugo B.V. gelieferten Produkten, Programmen, Software und/oder Dienstleistungen durch den Kunden verarbeitet werden, liegt vollständig beim Kunden.

2. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der dem Kunden obliegenden Verpflichtungen aufgrund der anwendbaren Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Vorschriften in Bezug auf den Datenschutz.

3. Der Kunde erfüllt seine spezifischen Verpflichtungen gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und den anwendbaren vergleichbaren und nachfolgenden Vorschriften in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Durchführung des Vertrags, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679/EU. Auf Anfrage von Yeshugo B.V. wird der Kunde an (Rechts-)Handlungen mitwirken, die für Yeshugo B.V. erforderlich sind, um die Vorschriften gemäß dem vorstehenden Satz zu erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung, falls dies aufgrund dieser Vorschriften erforderlich ist.

4. Wenn Yeshugo B.V. verpflichtet ist, ihre Mitwirkung an einer Anfrage oder einer rechtmäßig erteilten Anordnung einer Regierungsbehörde (unter anderem: Justiz, die Datenschutzbehörde oder das Finanzamt) zu leisten, gehen die Kosten, die sich aus der Ausführung dieser Anfrage oder Anordnung ergeben, zu Lasten des Kunden.

5. Der Kunde stellt Yeshugo B.V. von allen Kosten, (Rechts-)Ansprüchen Dritter, Schäden und/oder Ausgaben frei, die durch den Kunden verursacht wurden oder die die Folge der Nichteinhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften gemäß Artikel 14 Absatz 3 dieser Bedingungen durch den Kunden oder seine Angestellten oder Vertreter sind.

6. Yeshugo B.V. darf Daten, die keine personenbezogenen Daten im Sinne der Gesetze und Vorschriften gemäß Artikel 14 Absatz 3 dieser Bedingungen sind, für mehrere Zwecke verarbeiten und verwenden, wie z. B. die Überwachung und Berichterstattung für Servicezwecke und die Aufdeckung von Betrug. Yeshugo B.V. darf zu diesem Zweck auch personenbezogene Daten anonymisieren und danach (weiter) verwenden. Yeshugo B.V. darf diese nicht personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben.

Artikel 18 – Geheimhaltung

1. Der Kunde wird den Inhalt des Vertrags sowie alle nicht öffentlichen Daten und Informationen, die dem Kunden im Rahmen der Durchführung des Vertrags bekannt werden (einschließlich personenbezogener Daten) (vertrauliche Informationen), in keiner Weise an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich oder nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Yeshugo B.V., es sei denn, der Kunde ist aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung dazu verpflichtet.

2. In Bezug auf alle vertraulichen Informationen, die dem Kunden zur Verarbeitung oder Verwendung bei der Durchführung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der Kunde in Bezug darauf: – alle angemessenen Maßnahmen für eine sichere Aufbewahrung oder Speicherung zu treffen; – die Daten bzw. Informationen nicht für einen anderen Zweck als die Durchführung des Vertrags zu verwenden; – die Daten bzw. Informationen nicht länger als für die Durchführung der vereinbarten Verpflichtungen erforderlich unter sich zu behalten und diese Daten, einschließlich erstellter Kopien, unverzüglich nach vollständiger Erfüllung der genannten Verpflichtungen wieder Yeshugo B.V. zur Verfügung zu stellen oder, nach erhaltener Zustimmung, zu vernichten; und – die Mitwirkung an der Ausübung der Aufsicht durch oder im Namen von Yeshugo B.V. über die Aufbewahrung und Verwendung von Daten zu gewähren, auch um Yeshugo B.V. in die Lage zu versetzen, relevante gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen.

3. Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und gegebenenfalls eingeschaltete Dritte über die sich aus diesem Artikel ergebenden Verpflichtungen informiert sind, soweit Mitarbeiter und Dritte vertrauliche Informationen erhalten dürfen, und er achtet darauf, dass diese diese strikt einhalten.

4. Die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen und Verbote gelten bis zu drei Jahre nach Beendigung des Vertrags.

Artikel 19 – Sonstiges

1. Wenn eine der Bestimmungen in diesen Bedingungen nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft. Die Parteien werden sich in diesem Fall beraten, um eine neue Bestimmung zu formulieren, die die nichtige oder anfechtbare Bestimmung ersetzt, wobei der Zweck und die Bedeutung der nichtigen bzw. anfechtbaren Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.

2. Abweichungen von und/oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde.

3. Bei Widersprüchen zwischen Bestimmungen im Vertrag, diesen Bedingungen oder Anhängen gilt die folgende Rangfolge: 1. der Vertrag; 2. die Anhänge; 3. diese Bedingungen.

4. Yeshugo B.V. darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und diesen Bedingungen an einen Dritten übertragen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, ein oder mehrere Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und diesen Bedingungen an einen Dritten zu übertragen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

Artikel 20 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf den Vertrag zwischen Yeshugo B.V. und dem Kunden, zugrunde liegende Aufträge, Folgeverträge und Verträge, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm zusammenhängen, findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Entsteht zwischen Yeshugo B.V. und dem Kunden eine Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag, diesen Bedingungen oder im Zusammenhang mit anderen Vereinbarungen oder Verträgen, die sich daraus ergeben, ist ausschließlich das zuständige Gericht des Gerichts in Almelo, Niederlande, befugt, die Streitigkeit zu beurteilen.