Sachbezug im Jahr 2021
Was ist dieses Jahr neu?

Kfz-Zulage Prozentsatz 2021
Die Kfz-Zulage ist ein Prozentsatz des Listenpreises des Autos. Im Jahr 2021 gibt es 2 Tarife für die Kfz-Zulage: 12% und 22%. Die Kfz-Zulage für das Auto hängt vom CO2-Ausstoß ab. Die Emissionsgrenzen werden jedes Jahr neu festgelegt. Wenn das Auto im Jahr 2021 erstmals zugelassen wird, gelten die folgenden Kfz-Zulage Prozentsätze:
• 22% bei Benzin, Diesel oder Hybrid
• 12% bei einem Wasserstoffauto oder Solarauto (über den vollen Wert)
• 12% bei vollelektrisch (über die ersten 40.000 € Listenpreis)
• 22% über dem Listenpreis über 40.000 € bei vollelektrischen Autos

Kfz-Zulage Auto berechnen
1. Die Kfz-Zulage für Autos mit Verbrennungsmotoren
Im Jahr 2021 ist die Kfz-Zulage für Autos mit einem Verbrennungsmotor unverändert und liegt somit weiterhin bei 22%. Dieser Prozentsatz gilt für Benzin-, Diesel- und Hybridautos.
2. Die Kfz-Zulage für Elektroautos ist deutlich gestiegen
Die Regierung hat jahrelang und mit großem Erfolg das elektrische Fahren gefördert, indem sie niedrigere Kfz-Zulage Prozentsätze berechnet hat. Die Anzahl der Elektroautos ist dadurch in den letzten Jahren stark gestiegen. Leider gilt dies nicht nur für die Anzahl der Autos, sondern auch der Kfz-Zulage Prozentsatz nahm zu. Was im Jahr 2019 noch lediglich 4% betrug, ist nun im Jahr 2021 bereits 12%. Eine beträchtliche Erhöhung also. Da das Elektroauto immer beliebter wird, baut der Fiskus diesen Anreiz stetig ab.
3. Die Zuzahlung für Wasserstoffautos
Ein Wasserstoffauto ist eine besondere Form des Elektroautos. Sie tanken Wasserstoff, und eine Brennstoffzelle an Bord des Autos wandelt Wasserstoff in Elektrizität um. Aufgrund des innovativen Charakters des Wasserstoffautos gibt es keinen Schwellenbetrag für die Zuzahlung. Im Jahr 2021 beträgt der Zuzahlungssatz 12 % auf den gesamten Listenpreis.
Wie berechne ich die Zuzahlung für das Auto?
Zur Berechnung des Zuzahlungsbetrags wird der Listenpreis verwendet. Wie der Name ‘Zuzahlung’ schon sagt, müssen Sie einen Prozentsatz des Listenpreises Ihres Autos oder Busses zu Ihrem Einkommen hinzurechnen.
Für 2021 gilt ein Satz von 12 % auf die ersten 40.000 Euro des Listenpreises. Auf den Rest des Listenpreises berechnet das Finanzamt den regulären Zuzahlungssatz von 22 %. Im Jahr 2020 galt noch ein Prozentsatz von 8 % mit einem höheren Listenpreis von 45.000 Euro.

Zuzahlung für Benzin-, Diesel- oder Hybridautos berechnen
Wenn Sie einen Firmenwagen oder -bus mit Verbrennungsmotor haben, berechnen Sie die Zuzahlung wie folgt: Nehmen Sie 22 % des Listenpreises Ihres Fahrzeugs (z. B. 40.000 Euro) und multiplizieren Sie das Ergebnis mit Ihrem Steuersatz (der Basissatz für 2021 beträgt 37,10 %). Ein Rechenbeispiel: Sie fahren einen Benziner mit einem Listenpreis von 40.000 Euro. Die Zuzahlung beträgt dann 40.000 x 0,22 = 8.800 Euro. Sie zahlen 3.264,80 Euro (37,10 % von 8.800 Euro) zusätzliche Steuern. Dabei wurde die Auswirkung auf die Steuergutschrift nicht berücksichtigt.
Zuzahlung für Elektroautos berechnen
Ein Rechenbeispiel: Angenommen, Sie lassen jetzt, im Jahr 2021, ein neues Elektroauto im Wert von 55.000 Euro auf Ihren Namen zu. Auf die ersten 40.000 Euro des Listenpreises dürfen Sie 12 % Zuzahlung berechnen. Das sind 4.800 Euro. Der Rest des Listenpreises liegt über dem Schwellenwert, und darauf berechnen Sie 22 % Zuzahlung. In diesem Fall sind das 0,22 x 15.000 Euro, also 3.300 Euro.
Zusammen ergibt sich eine Zuzahlung von 8.100 Euro (4.800 + 3.300). Wenn Sie unter den Steuersatz von 37,10 % fallen, zahlen Sie 3.005,10 Euro zusätzliche Steuern (37,1 % von 8.100, ohne Berücksichtigung der Auswirkung auf die Steuergutschrift).
Haben Sie ein Elektroauto, das zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2020 zugelassen wurde? Oder schaffen Sie einen gebrauchten Elektrowagen aus diesem Zeitraum an? Dann profitieren Sie weiterhin von der niedrigeren Zuzahlung, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galt. Sie haben also im Jahr 2021 nicht mit den verschärften Zuzahlungsregeln zu tun. Der Zuzahlungssatz bleibt 60 Monate lang an das Kennzeichen gebunden. Dieser Zeitraum beginnt am 1. Tag des Monats, der auf den Monat der Erstzulassung folgt. Ist dieses Datum beispielsweise der 7. März, so beginnt der 60-Monats-Zeitraum am 1. April.
Wie viele Monate die niedrigere Zuzahlung noch läuft, hängt vom Datum der ersten Zulassung ab. Nach den 60 Monaten legen Sie den Zuzahlungssatz gemäß den dann geltenden Regeln fest.
Für ein Elektroauto von vor 2017, dessen Zulassung länger als 60 Monate zurückliegt, gilt im Jahr 2021 also der höhere Zuzahlungssatz (12 %) und der Schwellenbetrag von 40.000 Euro.




