Fahrten wohnung arbeitsstätte firmenwagen: Der Unterschied zwischen privaten und geschäftlichen Kilometern
Wann entscheide ich mich für privat oder geschäftlich?

Wohn-Arbeitsweg im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung
Mit „Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte“ ist das Hin- und Herfahren von der Wohnung zu einer festen Arbeitsstätte gemeint. Das Finanzamt betrachtet diese Fahrten als geschäftliche Fahrten. Die Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils vollständig als geschäftliche Kilometer angerechnet. Wussten Sie, dass sogar die Hin- und Rückfahrt nach Hause zur Mittagspause ebenfalls als geschäftliche Fahrt gilt? Dies ist durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs festgelegt.

Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer
Arbeitgeber können sich dafür entscheiden, ihren Arbeitnehmern eine Entschädigung in Form einer Reisekostenerstattung zu gewähren. Dies geschieht häufig, wird aber nicht immer vom Arbeitgeber erstattet. Konsultieren Sie daher immer zuerst Ihren Tarifvertrag und prüfen Sie, ob möglicherweise betriebliche Regelungen gelten. Oft beträgt die Entschädigung 0,30 € pro Kilometer, aber Arbeitgeber dürfen immer mehr zahlen.
Die 0,03 %-Regel in der Praxis
Wird ein Firmenfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt, erhöht sich der nach der 1%-Methode ermittelte Wert um 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer pro Monat.
Diese 0,03 %-Regel gilt eigenständig – also auch dann, wenn das Fahrzeug nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlassen wird.
Wird das Fahrzeug dauerhaft für diese Fahrten zur Verfügung gestellt, findet die Regelung auch in vollen Kalendermonaten Anwendung, in denen keine tatsächlichen Fahrten stattfinden. Das betrifft etwa Urlaubszeiten, Krankheit oder Homeoffice.
Die Finanzverwaltung hat in der Pandemie noch einmal deutlich gemacht: Der pauschale Nutzungswert gilt auch dann, wenn wegen Teilzeit, Dienstreisen, Kurzarbeit oder Auslandsaufenthalten nicht täglich zur Arbeitsstätte gefahren wird.
Hinweis:
Ein geringerer Nutzungsvorteil kann nur berücksichtigt werden, wenn die tatsächlichen Arbeitstage einzeln dokumentiert werden. In diesem Fall wird der geldwerte Vorteil tageweise mit 0,002 % je Entfernungskilometer berechnet.

Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte für die Mehrwertsteuer
Jährlich muss eine Korrektur der Mehrwertsteuer für die private Nutzung Ihres Firmenwagens vorgenommen werden. Schließlich dürfen Sie nicht die gesamte Mehrwertsteuer der Autokosten zurückfordern, da ein Teil auf die private Nutzung entfällt. Viele Firmenwagenfahrer haben keinen geldwerten Vorteil, da sie wenige oder gar keine privaten Kilometer fahren und dafür ein Fahrtenbuch führen. Dennoch kann es vorkommen, dass eine Mehrwertsteuerkorrektur erforderlich ist, da der Weg zur Arbeit für die Mehrwertsteuer als private Kilometer gilt.
Fahrten zur Arbeit steuerlich absetzen
Viele Arbeitnehmer überschreiten allein durch den täglichen Arbeitsweg den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Möglich macht das die Entfernungspauschale, oft auch Pendlerpauschale genannt. Für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent, geltend gemacht werden.
Ein Beispiel:
Bei 20 Kilometern sind das 6 Euro pro Arbeitstag.
Das Finanzamt rechnet bei einer Fünf-Tage-Woche in der Regel mit 230 Arbeitstagen pro Jahr also 1.380 Euro in diesem Beispiel.
Die Pauschale von 1.230 Euro wird schon bei einer Entfernung von etwa 15 Kilometern überschritten.
Bei einer Sechs-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt meist bis zu 280 Arbeitstage, bei einer Vier-Tage-Woche rund 190.
Wer häufiger im Büro war, zum Beispiel wegen ausbleibendem Urlaub, sollte das belegen können.
Gezählt wird immer nur der einfache Weg also nicht Hin- und Rückfahrt zusammen.
Wer an wechselnden Arbeitsorten eingesetzt ist, etwa im Außendienst oder als Leiharbeiter, kann dagegen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer ansetzen.
Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle ob Auto, Fahrrad oder Bahn.
Es gilt jedoch ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr. Nur wer mit dem eigenen Auto fährt, kann auch höhere Kosten absetzen.
Auch muss nicht zwingend die kürzeste Strecke angegeben werden: Ist eine längere Route nachweislich schneller oder praktikabler, wird sie anerkannt.
Wie viele Arbeitstage sind realistisch?
Für die Entfernungspauschale zählen nur die Tage, an denen man tatsächlich zur Arbeit gefahren ist. Deshalb fragt das Finanzamt auch nach Urlaub, Krankheit, Dienstreisen oder Homeoffice.
Da kaum jemand jeden Tag dokumentiert, haben sich in der Praxis Richtwerte etabliert:
Bei einer Fünf-Tage-Woche werden meist 220 bis 230 Fahrten akzeptiert, bei einer Sechs-Tage-Woche 260 bis 280.
Diese Grenzen sind allerdings interne Vorgaben der Finanzämter, kein Rechtsanspruch.
Was hat sich durch Corona geändert?
Durch die Pandemie haben viele Beschäftigte regelmäßig im Homeoffice gearbeitet. Für diese Tage dürfen keine Fahrtkosten angesetzt werden. Stattdessen können 6 Euro pro Homeoffice-Tag oder falls vorhanden Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden.
Da viele nicht mehr täglich zur Arbeit fahren, verlangen Finanzämter inzwischen häufiger eine Bestätigung des Arbeitgebers, aus der hervorgeht, an welchen Tagen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde.
Die frühere Faustregel mit 220 oder 230 Fahrten pro Jahr wird daher nicht mehr automatisch akzeptiert.





2 Kommentare
Ich habe meine Wohnadresse vorübergehend gegen meinen Wohnwagen getauscht. Darf ich mit meinem Firmenwagen die Fahrt vom Einsatzort zum Wohnwagen als „geschäftlich“ verbuchen?
Der Wohnwagen ist von den Kilometern her sogar näher als mein Zuhause, und morgen bin ich auch in der Nähe für einen Einsatz.
Guten Tag E,
Gute Frage! Ob Sie die Fahrt vom Einsatzort zu Ihrem Wohnwagen als geschäftliche Fahrt erfassen dürfen, hängt davon ab, wie Sie die Regeln des Finanzamtes bezüglich der geschäftlichen Nutzung Ihres Firmenwagens anwenden und was Sie formell als Wohnadresse angegeben haben. Hier sind die wichtigsten Punkte:
✅ Wann dürfen Sie es als geschäftlich angeben?
Der Wohnwagen gilt vorübergehend als Ihre Übernachtungsadresse im Zusammenhang mit der Arbeit. Wenn Sie dort übernachten, weil Sie morgen wieder in der Nähe für einen Einsatz sein müssen und es somit funktionell für Ihre Arbeit ist, dann können Sie diese Fahrt unter bestimmten Voraussetzungen als geschäftlich erfassen.
Das Finanzamt achtet auf den funktionellen Charakter der Fahrt. Wenn die Fahrt zu Ihrem Wohnwagen für die Ausübung Ihrer Arbeit notwendig ist (z. B. um für einen neuen Einsatz am nächsten Morgen ausgeruht zu sein), dann kann sie geschäftlich sein.
❌ Wann nicht?
Wenn die Fahrt zum Wohnwagen rein privat ist (zum Beispiel: „einfach mal nach der Arbeit entspannen“), dann gilt sie als private Nutzung.
Wenn der Wohnwagen eher ein Urlaubsort als ein funktionaler Arbeits- oder Übernachtungsort im Zusammenhang mit der Arbeit ist, dann ist es schwieriger, ihn geschäftlich zu rechtfertigen.
Extra-Tipp:
Wenn Sie aufgrund der Arbeit regelmäßig in Ihrem Wohnwagen übernachten, sollten Sie dies am besten in Ihrer Fahrtenbuchführung festhalten. Notieren Sie dann auch:
– Was Ihr Auftrag war.
– Warum Sie zum Wohnwagen gefahren sind (z. B. Standort näher am nächsten Auftrag).
– Dass Sie dort vorübergehend wegen der Arbeit wohnen.
Gruss,
Team YesHugo